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Infolge der Fusion der Unfallkasse des Bundes und der Eisenbahn-Unfallkasse wurde § 149a mit Wirkung zum 1.1.2015 durch das Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG) v. 19.10.2013 (BGBl. I S. 3836) gestrichen.

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