Rz. 16

Der Beitragsfuß ist gemäß § 167 Abs. 2 der rechnerische Beitragssatz, der in einer angenommenen Gefahrklasse 1 für (beispielsweise) 1.000,00 EUR Arbeitsentgelt zu zahlen ist. Er errechnet sich jährlich aus der Division von Umlagesoll durch die insgesamt nachgewiesenen Arbeitsentgelte pro Gewerbezweig. Der Beitragsfuß ist der Anteil des Umlagesolls, der auf eine Beitragseinheit entfällt. Die Berechnungsformel lautet:

 
  Umlagesoll × 1.000 = Beitragsfuß
  Beitragseinheiten

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