Rz. 1

Die Vorschrift geht zurück auf das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254). Abs. 1 ist an die Stelle des früheren § 725 Abs. 1 RVO getreten. Die Abs. 2 und 3 sind durch das UVEG mit Wirkung zum 1.1.1997 geschaffen worden.

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