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Die Vorschrift ist neugefasst worden durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130). Seit dem 5.11.2008 in Kraft löst sie die §§ 176 und 178 des Unfallversicherungs-Einordnungsgesetzes (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) ab.

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