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Die orthopädische Versorgung richtet sich nach der Verordnung über die orthopädische Versorgung Unfallverletzter (OrthVersorgUVV) v. 18.7.1973 (BGBl. I S. 871), zuletzt geändert durch Art. 53 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts.
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