Rz. 8

Krankenhäuser werden in § 107 Abs. 1 SGB V und Rehabilitationseinrichtungen in § 107 Abs. 2 SGB V legaldefiniert. Hierauf verweist Abs. 2.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge