Rz. 1

Die Vorschrift wurde durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 in das SGB VII eingefügt. Im Gegensatz zur Vorgängernorm des § 562 Abs. 2 RVO ist der Bezug von Übergangsgeld nicht mehr von einem zwischenzeitlichen Eintritt von Erwerbsunfähigkeit abhängig.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge