Leistungen mit Unterhaltscharakter
Zahlung der Miete für die geschiedene Ehefrau (BSG, Urteil v. 11.9.1980, 5 RJ 98/79); kapitalisierte Unterhaltsvorauszahlung (BSG, Urteil v. 24.11.1976, 1 RA 151/75); einmalige Zahlung oder mehrere Zahlungen für eine Anzahl von Monaten (BSG, Urteil v. 17.2.1970, 1 RA 241/68); in einer Unterhaltsvereinbarung vorgesehene Abfindung, die über längere Zeit hinweg in monatlichen Zahlungsraten fällig ist (BSG, Urteil v. 24.10.1975, 5 RJ 84/75). Ein Anspruch auf Leibrente begründet den Anspruch auf Hinterbliebenenrente auch dann, wenn die Witwe nach dem Tode des Versicherten weiter die Leibrente erhält (BSG, Urteil v. 9.2.1978, 11 RA 42/77). Es reicht jedoch aus, wenn der Unterhaltsanspruch bis zum Tode des Versicherten besteht. Ein Verzicht auf Unterhalt für die Zeit nach seinem Tode ist unschädlich (BSG, Urteil v. 21.6.2000, B 4 RA 66/99 R).
Leistungen ohne Unterhaltscharakter
Zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten steht fest, dass seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Anspruchstellerin infolge vertraglicher Befristung in naher Zukunft entfallen werde. Unter "naher Zukunft" ist ein Zeitraum von einem Jahr zu verstehen (BSG, Urteil v. 30.10.1985, 4a RJ 35/84). Aufwendungen für die Alterssicherung (BSG, Urteil v. 9.2.1978, 11 RA 14/77); Leistungen für die Haushaltsführung und Hilfe im Geschäft (BSGE 19, 185 zu § 1265 RVO); Entgelt für die Überlassung von Vermögenswerten, wenn die Unterhaltszahlung erst Jahre später nach dem Tod des Versicherten erfolgen sollte (BSG, Urteil v. 11.6.1974, 9 RV 212/73).