Rz. 1

Die Vorschrift ist zum 1.1.1997 in Kraft getreten. Abs. 3 Satz 1 wurde durch die Achte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 25.11.2003 (BGBl. I S. 2304) und die Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) mit Wirkung zum 8.11.2006 geändert.

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