Begriff

Sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer für einen begrenzten Zeitraum im Ausland tätig und haben dort ihren dienstlichen Wohnsitz, kann ihnen der Arbeitgeber einen Kaufkraftausgleich als Lohnzuschlag zahlen. Hierdurch sollen die höheren Lebenshaltungskosten am ausländischen Dienstort ausgeglichen werden. Der Kaufkraftausgleich als Lohnzuschlag ist steuerfrei. Bis zu welcher Höhe diese Arbeitgeberzuwendungen steuerfrei gezahlt werden können, wird von der Finanzverwaltung festgelegt und regelmäßig vierteljährlich angepasst.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Einzelheiten zur Steuerfreiheit regeln § 3 Nr. 64 EStG, R 3.64 LStR, H 3.64 LStH sowie die vierteljährlich aktualisierte Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge des BMF, zuletzt BMF, Schreiben v. 5.4.2024, IV C 5 – S 2341/24/10001 :001. Für die von Organen der EU gezahlten Tagegelder siehe BMF, Schreiben v. 12.4.2006, IV B 3 - S 1311 - 75/06, BStBl 2006 I S. 340.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Kaufkraftausgleich bis zur Höhe der Zuschlagsätze frei frei

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