1. Die Nutzung von ChatGPT für betriebliche Zwecke ist grundsätzlich gestattet, allerdings dürfen keine betrieblichen Sachverhalte, vor allem keine Betriebsgeheimnisse, betriebliche Abläufe oder personenbezogene Unternehmensdaten (z.B. Mitarbeiter-, Kunden-, Lieferantennamen etc.) in ChatGPT eingegeben werden.
  2. Dasselbe gilt für die Nutzung sonstiger Sprachmodelle wie Google BARD, BingChat oder Claude.
  3. Unter Beachtung der Ziffern 1. und 2. darf ChatGPT genutzt werden, insbesondere für […].
  4. Es besteht keine Nutzungspflicht.

optional

5. Die Verantwortung für die Inhalte und Arbeitsergebnisse trägt im Falle der Weiterverwendung stets der Nutzer. Arbeitsergebnisse sollten stets nachvollziehbar und erklärbar sein.
6. Die Verwendung von vollständig automatisiert generierter Kommunikation wie etwa E-Mails oder Briefen an Mitarbeiter (oder Kunden) ist untersagt.[1] Dies gilt nicht für das Generieren bloßer Entwürfe oder für die Vorbereitung oder Aufarbeitung von Kommunikation.
7. Mitarbeiter dürfen zu keiner Zeit einer ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen werden, wenn diese Entscheidung rechtliche Wirkung entfaltet oder die Person in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, vgl. Art. 22 Abs. 1 DSGVO.
8. Die Verwendung von KI muss im Einklang mit ..................................... [z.B. Verhaltenskodex oder sonstige Verhaltensrichtlinie des Unternehmens] erfolgen.
9.

Der Einsatz von KI für besonders sensible Bereiche ist untersagt. Dies sind insbesondere:

[entsprechende Beispiele wählen und/oder um eigene Beispiele ergänzen]

  1. Überprüfung von Verträgen oder rechtlichen Dokumenten und die Beantwortung von Rechtsfragen
  2. Vorbereitung oder Treffen von medizinischen Entscheidungen
  3. Fragen zur Arbeitssicherheit
  4. Analyse und Bewertung von bedeutenden Finanz- und Geschäftsdaten
  5. Erzeugung von Texten, deren urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Bedeutung für das Unternehmen ist
  6. Aufgaben, die eine Bewertung von Personen beinhalten, insbesondere in den Bereichen Recruiting und der Bewertung von Leistungen
10.

Im Übrigen legen die einzelnen ..................................... [Teamleiter/Fachbereiche/Business Units] fest:

  • für welche Aufgaben ChatGPT eingesetzt werden darf,
  • inwieweit und bei welchen Aufgaben eine Kontrolle der Ergebnisse erfolgen muss,
  • ggf. welche personellen Entscheidungen mithilfe von ChatGPT wie vorbereitet werden dürfen (eine Entscheidungsfindung durch ChatGPT allein ist stets unzulässig, vgl. Ziffer 5).

Hinweise zur Implementierung in Unternehmen

Wie bei allen bedeutenden Weisungen sollte eine gewisse Dokumentation erfolgen, damit die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen nachvollzogen werden kann. Neben der Veröffentlichung am (digitalen) "schwarzen Brett" bzw. im Intranet bietet sich hier insbesondere an, die unternehmensinterne Nutzeroberfläche von ChatGPT nur bei Klicken eines Buttons zugänglich zu machen (z.B.: "Ich habe die Nutzungsbedingungen gelesen und verstanden.")

[1] Alternativ könnte eine Transparenzpflicht geregelt werden. Kunden bzw. Mitarbeiter müssten in diesem Fall darauf hingewiesen werden, dass die Kommunikation automatisch generiert wurde. Zum Thema Transparenz vgl. vertiefend Ausführungen in dem Muster "Allgemeine KI-Richtlinien".

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


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