Bei laufendem Beschäftigungsverhältnis ist ein Wechsel der Krankenkasse unter Beachtung der Bindungs- und Kündigungsfrist möglich. An die Stelle der bisherigen Kündigungserklärung des Mitglieds tritt die Wahlerklärung gegenüber der neu gewählten Krankenkasse. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist das Datum maßgebend, an dem die Wahlerklärung bei der neu gewählten Krankenkasse eingeht.

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