Kurzbeschreibung

Alle Auftraggeber selbstständiger Künstler bzw. Publizisten müssen die Künstlersozialabgabe (KSA) entrichten. Die Abgabepflicht und die Höhe der KSA wird von der Künstlersozialkasse (KSK) festgestellt. Hierzu dienen die Angaben im "Anmelde- und Erhebungsbogen", der ausgefüllt an die KSK zu senden ist. Das Wichtigste rund um Abgabepflicht, Abgabesätze und Dokumentation ist in der "Das Wichtigste zur Künstlersozialabgabe in Kürze" zusammengefasst.

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