Die Mitglieder von Kulturorchestern sind grundsätzlich nichtselbstständig tätig. Arbeitgeber ist der Träger des Orchesters (Theaterunternehmen, Stadtverwaltung, Musikverein usw.).

 
Achtung

Gastspielverpflichtung führt zur selbstständigen Tätigkeit

Alle gastspielverpflichteten Künstler, z. B. Dirigenten, Vokal- und Instrumentalsolisten, sind immer selbstständig tätig. Dies gilt unabhängig von der Art und Anzahl der Aufführungen. Orchesteraushilfen sind ebenfalls selbstständig, wenn sie nur für kurze Zeit einspringen.

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