Wer Arbeitgeber eines (nichtselbstständigen) Künstlers/Publizisten ist, muss für dessen Leistungen keine KSA zahlen, sondern Gesamtsozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle abführen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge