Bahn.bonus ist das Prämienprogramm für Bahnfahrten mit der BahnCard der Deutschen Bahn. Für jede mit der BahnCard durchgeführte Zugfahrt werden dem BahnCard-Inhaber auf sein persönliches Kundenkonto Punkte gutgeschrieben. Ab einer bestimmten Punktezahl können die gesammelten Bonuspunkte in Sachprämien umgewandelt werden. Eine Umwandlung der Prämienpunkte ist beispielsweise in DB-Freifahrten, Genussscheine für das Bord-Restaurant oder First-Class-Upgrades möglich. Erfolgt eine private Verwendung von Bonuspunkten, die vom Arbeitnehmer auf dienstlichen Fahrten erworben wurden, liegt eine Drittlohnzahlung der Deutschen Bahn vor. Der Lohnzufluss ist jedoch erst bei der Prämieneinlösung anzunehmen.

 
Wichtig

Steuerfreibetrag von 1.080 EUR

Solche Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen (z. B. Bord-Restaurantgutscheine oder Freifahrten) bleiben bis zur Höhe des Rabattfreibetrags steuerfrei. Die Vorteile aus solchen Bonusprogrammen unterliegen danach bis zu einem Gesamtbetrag von 1.080 EUR im Jahr nicht dem Lohnsteuerabzug.

Die Deutsche Bahn AG macht nach ihren Informationen über das bahn.bonus-System von der Möglichkeit der Pauschalbesteuerung mit 2,25 % keinen Gebrauch. Gleichwohl wird dem Lohnsteuerabzug aufgrund des nur geringen betragsmäßigen Umfangs der Prämiengewährung nur in wenigen Fällen praktische Bedeutung zukommen. In diesen Fällen ist jedoch der Arbeitgeber zum individuellen Lohnsteuerabzug im Rahmen der Entgeltabrechnung des Arbeitnehmers verpflichtet.

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