Im Regelfall existieren tarifliche Ermächtigungsnormen, die unter bestimmten näher definierten Voraussetzungen die Einführung von Kurzarbeit ermöglichen.
Diese sogenannten "Kurzarbeitsklauseln"[1] enthalten etwa Ankündigungsfristen, innerhalb deren der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über die Einführung von Kurzarbeit informieren muss und Regelungen über Modalitäten des Arbeitsentgelts, wie etwa Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld.[2]
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