Die Beiträge sind in allen Versicherungszweigen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufzubringen, soweit sie auf das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt (= Istentgelt) entfallen. Lediglich den Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose über 23 Jahre trägt der Arbeitnehmer allein.
Die auf das fiktive Arbeitsentgelt entfallenden Beiträge sind vom Arbeitgeber in voller Höhe alleine (KV = 14,6 %/14,0 % zzgl. Zusatzbeitragssatz) zu tragen. Den ggf. anfallenden Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose über 23 Jahre trägt die Bundesanstalt für Arbeit.
Fortsetzung zur Ermittlung des fiktiven Entgelts
Berechnung der KV-, PV-, RV- und ALV-Beiträge; individueller Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse: 1,1 %
KV/PV | RV/ALV | |
---|---|---|
Beitragsberechnung aus Istentgelt | 3.780,00 EUR | 3.780,00 EUR |
Beitrag zur KV (inkl. Zusatzbeitrag) – insgesamt (AG + AN) | 593,46 EUR | |
Beitrag zur PV – insgesamt (AG + AN) | 128,52 EUR | |
Beitrag zur RV – insgesamt (AG + AN) | 703,08 EUR | |
Beitrag zur ALV – insgesamt (AG + AN) | 98,28 EUR | |
Beitragsberechnung aus dem "Rest" von 80 % des Sollentgelts | 1.395,00 EUR | 3.016,00 EUR |
Beitrag zur KV – ausschließlich AG (inkl. Zusatzbeitrag) | 219,02 EUR | |
Beitrag zur PV – ausschließlich AG | 47,43 EUR | |
Beitrag zur RV – ausschließlich AG | 560,98 EUR | |
Beitrag zur ALV – entfällt | ./. |
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