Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nur aus dem tatsächlich erzielten Entgelt zu berechnen, ein fiktives Arbeitsentgelt wird hier nicht gebildet.
Fortsetzung zu Ermittlung des fiktiven Entgelts
Berechnung der ALV-Beiträge
ALV | ||
---|---|---|
Sollentgelt | 7.896 EUR | |
Istentgelt | 3.780 EUR | |
Beitragsbemessungsgrenze 2024 | 7.550,00 EUR | |
Beitragsberechnung aus Istentgelt | 3.780,00 EUR | |
Beitrag zur ALV – AG-Anteil | 49,14 EUR | |
Beitrag zur ALV – AN-Anteil | 49,14 EUR |
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nur aus dem Istentgelt (3.780 EUR) zu berechnen.
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden jeweils hälftig durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebracht.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen