Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nur aus dem tatsächlich erzielten Entgelt zu berechnen, ein fiktives Arbeitsentgelt wird hier nicht gebildet.

 
Praxis-Beispiel

Fortsetzung zu Ermittlung des fiktiven Entgelts

Berechnung der ALV-Beiträge

 
    ALV
Sollentgelt 7.896 EUR  
Istentgelt 3.780 EUR  
Beitragsbemessungsgrenze 2024   7.550,00 EUR
Beitragsberechnung aus Istentgelt   3.780,00 EUR
Beitrag zur ALV – AG-Anteil   49,14 EUR
Beitrag zur ALV – AN-Anteil   49,14 EUR

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nur aus dem Istentgelt (3.780 EUR) zu berechnen.

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden jeweils hälftig durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebracht.

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