1 Versicherungsrechtliche Auswirkungen
Die Teilnehmer am Kurzzeitfreiwilligendienst sind grundsätzlich in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig, da die an ein sozialversicherungsrechtlich relevantes Beschäftigungsverhältnis geknüpften Voraussetzungen erfüllt sind.
Sozialversicherungsfreie geringfügige Beschäftigung
Sofern der Teilnehmer am Kurzzeitfreiwilligendienst ein regelmäßiges Arbeitsentgelt von bis zu 556 EUR im Monat erhält, liegt eine versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigung vor.
Keine geringfügige Beschäftigung bei Maßnahmen zur Berufsausbildungsvorbereitung
Wird der Kurzzeitfreiwilligendienst im Einzelfall zur Berufsausbildungsvorbereitung für eine im Anschluss beginnende Berufsausbildung durchgeführt, ist die Höhe des gezahlten Arbeitsentgelts unerheblich. Die Teilnehmer sind generell als zur Berufsausbildung Beschäftigte in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig.
2 Beitragsrechtliche Auswirkungen
Sofern der Teilnehmer am Kurzzeitfreiwilligendienst der Sozialversicherungspflicht unterliegt, ist das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zur Beitragsberechnung heranzuziehen. Üblicherweise wird das Entgelt sich in einem Rahmen bewegen, der nicht über 2.000 EUR monatlich hinausgeht. Hinsichtlich der Beitragsbemessung ist dann die Regelung des Übergangsbereichs anzuwenden, wenn das Bruttoarbeitsentgelt zwischen 556,01 EUR und 2.000 EUR liegt.
Ist der Teilnehmer am Kurzzeitfreiwilligendienst aufgrund der geringen Höhe des Arbeitsentgelts (bis 556 EUR monatlich) sozialversicherungsfrei, sind durch den Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen.
Teilzeit-Freiwilligendienste
Mit dem Freiwilligen-Teilzeitgesetz vom 23.5.2024 ist mit Wirkung zum 29.5.2024 eine Änderung des Jugendfreiwilligendienstgesetzes sowie des Bundesfreiwilligendienstgesetzes vorgenommen worden.
Hiernach können nunmehr Menschen vor Vollendung des 27. Lebensjahres Freiwilligendienste auch ohne ein berechtigtes Interesse in Teilzeit ausüben. Voraussetzung ist einerseits eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf mehr als 20 Stunden sowie andererseits das Einverständnis der Einsatzstelle bzw. des jeweiligen Dienste-Trägers. Ein Anspruch auf eine Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit besteht allerdings nicht.
Durch genanntes Gesetz wurde auch eine Anhebung der Obergrenze für ein angemessenes Taschengeld von bislang 6 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze-Rentenversicherung auf nunmehr 8 % der BBG-RV vorgenommen. Seit 1.1.2025 beträgt die Obergrenze für das angemessene Taschengeld somit 644 EUR mtl.
Bei Maßnahme zur Berufsausbildungsvorbereitung ggf. volle Beitragstragung durch den Arbeitgeber
Wird der Kurzzeitfreiwilligendienst im Einzelfall zur Berufsausbildungsvorbereitung für eine im Anschluss beginnende Berufsausbildung durchgeführt, gilt der Teilnehmer als zur Berufsausbildung Beschäftigter. Dies führt zur vollen Tragung der Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber, wenn das monatlich erzielte Arbeitsentgelt 325 EUR nicht überschreitet.