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Nach § 1 BiUrlG HH kann Bildungsurlaub für die politische Bildung, berufliche Weiterbildung und zur Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten beansprucht werden. Dabei soll die politische Bildung die Fähigkeit der Arbeitnehmer fördern, politische Zusammenhänge zu beurteilen und politische und gesellschaftliche Aufgaben wahrzunehmen. Die berufliche Weiterbildung soll den Arbeitnehmern dazu verhelfen, ihre berufliche Qualifikation und Mobilität zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern.

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