Entscheidungsstichwort (Thema)
Form des Arbeitszeugnisses
Leitsatz (redaktionell)
Ein Arbeitszeugnis ist auf einem ordentlichen Firmenbogen, in welchem das Anschriftenfeld nicht ausgefüllt ist, in ungefaltetem Zustand auszustellen.
Verfahrensgang
ArbG Hamburg (Entscheidung vom 29.06.1993; Aktenzeichen 7 Ca 520/92) |
Fundstellen
NZA 1994, 890 |
NZA 1994, 890-891 (ST1) |
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