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LAG Hamburg Urteil vom 28.09.2004 - 2 Sa 25/04

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Schadensersatzanspruch. Nichtaufklärung über Insolvenzlage des Unternehmens. Anspruchsübergang nach § 116 Abs 1 SGB X

 

Leitsatz (amtlich)

Macht der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch geltend, weil der Arbeitgeber ihn über eine Insolvenzlage des Unternehmens nicht unterrichtet hat und er den Arbeitsvertrag nicht unterzeichnet hätte, wenn er hiervon gewusst hätte, geht ein entsprechender Anspruch nicht auf die Bundesagentur für Arbeit über, wenn diese Insolvenzgeld an den Arbeitnehmer gezahlt hat. Es fehlt an der Kongruenz zwischen der Leistung des Insolvenzgeldes und dem Schadensersatzanspruch im Sinne des § 116 Abs 1 SGB X (juris: SGB 10).

 

Normenkette

SGB X § 116 Abs. 1; SGB III § 187; BGB § 615

 

Verfahrensgang

ArbG Hamburg (Urteil vom 22.10.2003; Aktenzeichen 13 Ca 23/03)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 15.12.2005; Aktenzeichen 8 AZR 106/05)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 22. Oktober 2003 – 13 Ca 23/03 – wird einschließlich des Hilfsantrages kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Mit seiner Klage hat der Kläger gegenüber dem Beklagten (ehemals Beklagter zu 2) einen Anspruch auf Vergütung aus einem Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Firma A. AG (ehemals Beklagte zu 1), vertreten durch den Vorstand Herrn L. K., dem Beklagten, sowie Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

Der Kläger ist von der Firma A. AG, die ihren Sitz in H. unter der Anschrift J. Allee gehabt hat, ausweislich des Arbeitsvertrages vom 23. Oktober 2002 (Bl. 3 ff d. A.) mit Wirkung ab 01. Januar 2003 als Leiter der Niederlassung H., Vertriebsmanagement, – support und Koordination mit einer monatlichen Vergütung von 9.000,00 EUR brutto zuzüglich einer Jahrestantieme gemäß § 6 des Arbei...

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