Entscheidungsstichwort (Thema)
Berücksichtigung der Grubenwehrzulage für die Teilnahme an Übungen außerhalb der Schichtzeit bei der Berechnung des Zuschusses zum Anpassungsgeld nach dem Gesamtsozialplan vom 25.06.2003 bei der RAG Deutsche Steinkohle AG
Leitsatz (redaktionell)
Bei der Berechnung des Zuschusses zum Anpassungsgeld nach § 2 Nr. 7 Gesamtsozialplan vom 25.06.2003 bei der RAG Deutsche Steinkohle AG sind Grubenwehrzulagen für die Teilnahme an Übungen außerhalb der Schichtzeit zu berücksichtigen.
Normenkette
GSP RAG Deutsche Steinkohle AG Fassung: 2003-06-25
Verfahrensgang
ArbG Herne (Entscheidung vom 11.08.2015; Aktenzeichen 2 Ca 2908/14) |
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des ArbG Herne vom 11.08.2015 - 2 Ca 2908/14 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Zinsen für die einzelnen Monate jeweils ab dem 3. des Folgemonats, erstmals ab dem 03.02.2010 und letztmals ab dem 03.05.2014 zu zahlen sind und abweichend davon in den Monaten Oktober 2011 und November 2013 erst ab dem 04.10.2011 und dem 04.12.2013.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch über die Höhe eines betrieblichen Zuschusses der Beklagten zum Anpassungsgeld für Bergleute für die Monate Januar 2010 bis April 2014.
Der 1959 geborene Kläger war vom 2.9.1974 bis zum 30.04.2009 bei der Beklagten in deren Bergwerk tätig. Zuletzt wurde er als Aufsichtshauer auf der Schachtanlage Bergwerk X beschäftigt. Wegen der an den Kläger in den letzten 12 Monaten des praktizierten Arbeitsverhältnisses vom Mai 2007 bis April 2008 gezahlten Bezüge wird auf die tabellarische Aufstellung in der Klageschrift Bezug genommen, Bl. 7 GA (Kopie der Entgeltabrechnungen Bl. 27 - 58 GA).
Der Kläger war freiwillig der Grubenwehr der Beklagten beigetreten und nahm an deren Übungen und Diensten teil. In welcher Funktion der Kläger in der Grubenwehr tätig war, ist zwischen den Parteien streitig. Der Kläger behauptet, er sei stellvertretender Hauptgerätewart gewesen. Die Beklagte behauptet, der Kläger sei Gerätewart gewesen. Für die Teilnahme an Diensten der Grubenbewehr außerhalb der regulären Schichtzeiten gewährte die Beklagte ihm eine Grubenwehr- und Gasschutzwehrzulage nach der Vorstandsrichtlinie der DSK VR 2/07 (Bl. 25 ff GA). Diese sehen zur Vergütung unter anderem Folgendes vor:
2 Einsätze der Gruben-/Gasschutzwehr
Grundvergütung
Für einen Einsatz der Gruben- oder Gasschutzwehr erhalten die Mitglieder der Wehr den vorher verdienten Lohn bzw. Gehalt einschließlich der sonst gezahlten Zulagen.
Mehr-, Ruhetags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
Für Mehr-, Ruhetags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden neben der Grundvergütung die tariflichen Zuschläge bezahlt.
(...)
Bei dieser Regelung handelt es sich nicht um eine Mehrarbeitsvergütung im Sinne des Arbeitsvertrages.
3 Übungen innerhalb der Schicht
Übungen innerhalb der Schichtzeit sind grundsätzlich vorzuziehen, da hier in der Regel keine physische Vorbelastung die Atemschutzübungen erschwert und ein ausreichender Zeitrahmen für die theoretische Ausbildung zur Verfügung steht.
Übungen innerhalb der Schichtzeit bestehen immer aus einer praktischen Übung und einer Unterweisung. Für eine Übung/Unterweisung innerhalb der Schicht erhalten die Mitglieder der Wehr den vorher verdienten Lohn bzw. die Bezüge einschließlich der sonst gezahlten Zulagen. Die Pauschalen für Übungen innerhalb der Schicht werden gewährt für das Tragen der Atemschutzgeräte im Rahmen der praktischen Übung.
Atemschutzübungen der Grubenwehr mit Pressluftatmern, Schlauchgeräten, Tauchgeräten oder Filtergeräten werden nach der Bezahlungstabelle der Gasschutzwehr bezahlt.
Werden von der Grubenwehr Klimaübungen verfahren, die aufgrund der Einsatzbeschränkung (Plan Grubenrettungswesen) verkürzt werden müssen, so ist die Pauschale für eine zweistündige Übung zu gewähren.
(...)
4 Übungen außerhalb der Schicht
Die Pauschalen und Stundensätze für Übungen außerhalb der Schicht beinhalten den gesamten zeitlichen Ablauf inklusive einer Zulage für das Tragen der Atemschutzgeräte im Rahmen einer praktischen Übung (..., bei Grubenwehren in der Regel 2 Stunden Übungszeit unter Atemschutz). Atemschutzübungen der Grubenwehr mit Presslufthammern, Tauchgeräten, Schlauchgeräten oder Filtergeräten (Dauer 0,5 Stunden) werden nach der Bezahlungstabelle der Gasschutzwehr bezahlt.
Werden von der Grubenwehr Klimaübungen verfahren, die aufgrund der Einsatzdauerbeschränkung (Plan Grubenwesen) verkürzt werden müssen, so ist die Pauschale für eine zweistündige Übung zu gewähren. Im Rahmen einer Übung ohne Atemschutz sind Aufgaben durchzuführen, die in direktem Zusammenhang mit dem Auftrag einer Grubenwehr oder Gasschutzwehr, z.B. Löschübungen, Dammbauarbeiten stehen.
(...)
5 Unterweisung / Teilnahme
Für eine Unterweisung innerhalb der Schicht erhalten die Mitglieder der Wehr den vorher verdienten Lohn bzw. Gehalt einschließlich der sonst gezahlten Zulagen.
Die Stundensätze für Unterweisungen außerhalb der Schicht b...