Zwischen
der Firma |
......................... |
(im Folgenden "Verleiher") |
und Frau/Herrn |
......................... |
(im Folgenden "Arbeitnehmer") |
geb. am |
............... |
|
in |
......................... |
|
wird Folgendes vereinbart:
§ 1 Erlaubnis
Als Personaldienstleistungsunternehmen überlässt der Verleiher seinen Kundenbetrieben Beschäftigte im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung. Der Verleiher ist seit dem .................... im Besitz der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die Erlaubnis wurde von der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion ......................... in ......................... am .................... ausgestellt und ist unbefristet gültig / befristet gültig bis .....................
§ 2 Tätigkeitsbereich
Der Arbeitnehmer wird mit Wirkung vom .................... als .................... eingestellt. Die Tätigkeit erfordert einen Berufsabschluss als ......................... und/oder folgende Qualifikationen .......................... Über diese Qualifikationen und Erfahrungen verfügt der Arbeitnehmer entsprechend der von ihm vorgelegten Nachweise. Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere .......................... Der Arbeitnehmer erbringt seine Tätigkeit im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassungen bei wechselnden Entleihern. Vor jeder Überlassung wird der Verleiher dem Arbeitnehmer die Firma und Anschrift des Entleihers, dem er überlassen wird, in Textform mitteilen.
Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer eine andere, seiner Vorbildung und seinen Fähigkeiten entsprechende gleichwertige, im Interesse des Arbeitgebers liegende Tätigkeit zu übertragen. Arbeitsort ist .......................... Der Verleiher ist berechtigt, dem Arbeitnehmer Tätigkeiten auch außerhalb des Firmensitzes zuzuweisen. Der Arbeitnehmer ist insbesondere verpflichtet, auf Anordnung des Verleihers an wechselnden Orten tätig zu werden, insbesondere bei Kunden des Verleihers. Solange der Arbeitnehmer in einem Kundenbetrieb eingesetzt ist, unterliegt er in sachlicher, zeitlicher und örtlicher Hinsicht dem Weisungsrecht des Entleihers im Rahmen dieses Vertrags.
In den letzten sechs Monaten vor dem Beginn der Tätigkeit unter diesem Arbeitsvertrag war der Arbeitnehmer bei ......................... beschäftigt.
§ 3 Dauer des Arbeitsverhältnisses/ Probezeit
Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Alternativ
Das Arbeitsverhältnis ist befristet. Es endet mit Ablauf des ...................., ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die ersten .......... Monate gelten als Probezeit, innerhalb der das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von ......................... ordentlich gekündigt werden kann.
§ 4 Geltung von kollektiven und betrieblichen Regelungen
Auf das Arbeitsverhältnis finden die für den Betrieb des Verleihers jeweils einschlägigen Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung. Derzeit sind dies die Tarifverträge für die Zeitarbeitsbranche, abgeschlossen zwischen ................................... und .................................... Hierbei handelt es sich um Tarifverträge im Sinne von § 8 Abs. 2 AÜG. Die nachfolgenden Regelungen erfolgen auf Grundlage der bei Vertragsabschluss geltenden Tarifverträge. Durch diese Vereinbarung soll der Arbeitnehmer für den Fall, dass er nicht tarifgebunden ist, einem tarifgebundenen Arbeitnehmer gleichgestellt werden.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass spätere Betriebsvereinbarungen den Regelungen in diesem Vertrag oder anderen einzelvertraglichen Absprachen einschließlich gewährter Sozialleistungen auch dann vorgehen, wenn die vertragliche Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist.
§ 5 Arbeitszeit
Die individuelle regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers richtet sich nach den für den Betrieb des Verleihers geltenden tariflichen Bestimmungen. Sie beträgt derzeit ............... Stunden wöchentlich ohne Berücksichtigung der Pausen.
Die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage sowie Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen (Lage der Arbeitszeit) werden an die des Kundenbetriebs angepasst und richten sich nach den jeweils im Kundenbetrieb gültigen Regelungen bzw. nach den Anforderungen des Kundenbetriebs.
Generell und sofern keine anderweitige Regelung in einem Gesetz, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung greift, ist nach dem Arbeitszeitgesetz (§ 4 ArbZG) derzeit die Arbeit mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen und weiter (§ 5 ArbZG) eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit einzuhalten.
Der Arbeitnehmer kann auch zu Überstunden, Schichtarbeit, Wochenend- und Feiertagsarbeit sowie zu Bereitschaftsdiensten herangezogen werden, sofern dies nach den betrieblichen Erfordernissen des Kundenbetriebs im R...