Der Bereich der Heilbehandlung umfasst Leistungen, die die Folgen des Versicherungsfalls vor allem durch medizinische Versorgung beheben sollen. Dazu zählen insbesondere die

  • Erstversorgung,
  • ärztliche Behandlung,
  • zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz,
  • Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln,
  • häusliche Krankenpflege,
  • Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen,
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation einschließlich Belastungserprobung und die Arbeitstherapie.

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