Das Sterbegeld ist eine einmalige Leistung und beträgt 1/7 der im Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgröße.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung von Sterbegeld

 
Tod des Versicherten 20.01.2023
Bezugsgröße (West) 2023 40.740 EUR
Bezugsgröße (Ost) 2023 39.480 EUR
Sterbegeld (West) 40.740 EUR x 1/7 = 5.820 EUR
Sterbegeld (Ost) 39.480 EUR x 1/7 = 5.640 EUR

Überführungskosten

Die Kosten der Überführung an den Ort der Bestattung werden nur übernommen, wenn der Tod nicht am Ort der ständigen Familienwohnung (Lebensmittelpunkt) eingetreten ist und die Versicherten sich dort aus Gründen aufgehalten haben, die im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit oder mit den Folgen des Versicherungsfalls stehen.[1]

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