Ein Leistungsanspruch in der Pflegeversicherung besteht, wenn die Vorversicherungszeit von 2 Jahren innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Antragstellung erfüllt ist.[1] Als Vorversicherungszeit werden Zeiten der
- Versicherungspflicht,
- Familienversicherung,
- Weiterversicherung und
- privaten Pflegeversicherung, wenn wegen Eintritt von Versicherungspflicht die private Pflegeversicherung gekündigt werden muss,
anerkannt.
Vorversicherungszeit
Antrag auf Pflegeleistungen am | 7.2.2024 |
Vorversicherungszeit | 1.8.2022 bis lfd. |
Pflegebedürftigkeit liegt seit Antragstellung vor | |
Rahmenfrist (10 Jahre) | 7.2.2014 bis 6.2.2024 |
Anzurechnende Vorversicherungszeit | 1.8.2022 bis 6.2.2024 |
= 1 Jahr, 6 Monate und 6 Tage | |
Leistungsanspruch ab | 1.8.2024 |
Bei Kindern, die von Geburt oder einem frühen Kindesalter an pflegebedürftig sind, gilt die Vorversicherungszeit als erfüllt, wenn ein Elternteil sie erfüllt.[2]
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