Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebetten, Lagerungshilfen oder ein Notrufsystem) werden dem Pflegebedürftigen in der Regel leihweise überlassen. Die Pflegekasse übernimmt die vertraglich vereinbarten Preise. Der Pflegebedürftige hat lediglich eine Zuzahlung i. H. v. 10 % der Kosten, höchstens 25 EUR zu leisten.

 
Achtung

Keine Zuzahlung

Pflegebedürftige haben keine Zuzahlung zu leisten, wenn das Pflegehilfsmittel leihweise überlassen wird oder sie von der Krankenkasse von den Zuzahlungen für das laufende Kalenderjahr befreit sind.

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