Das Pflegeheim hat Anspruch auf eine Vergütung, die dem Pflegeaufwand (Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit) entspricht. Das Pflegeheim ist jedoch nicht berechtigt, einen Höherstufungsantrag zu stellen.[1] Dies sollte der Pflegebedürftige (oder sein Bevollmächtigter bzw. Betreuer) tun.

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