Begriff

Eine allgemeine gesetzliche Abgrenzung des Begriffs "leitende Angestellte" fehlt. Der Begriff wird in den verschiedenen Gesetzen unterschiedlich verwendet. Er ergibt sich teils aus der Verkehrsauffassung, teils aus gesetzlichen Vorschriften mit Sonderbestimmungen für leitende Angestellte.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Die kollektive Vertretung der leitenden Angestellten erfolgt nach dem SprecherausschussG, das BetrVG ist nicht anwendbar.

Individualarbeitsrechtliche Gesetze enthalten z. T. Sonderregelungen bzw. nehmen die leitenden Angestellten aus ihrem Anwendungsbereich heraus (ArbZG, teilweise das KSchG).

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