Förderfähige digitale Präventions- und Gesundheitsförderungsangebote umfassen Internet-Interventionen, mobile Anwendungen sowie hybride Anwendungen in den Handlungsfeldern des Leitfadens Prävention. Krankenkassen fördern ausschließlich digitale Präventions- und Gesundheitsförderungsangebote, deren gesundheitlicher Nutzen belegt ist und die den nachstehend definierten, Handlungsfelder übergreifenden Kriterien entsprechen:
- Abgrenzung von digitalen Präventions- und Gesundheitsförderungsangeboten und Kursen im Präsenzformat
- Prüfung und Berücksichtigung gesetzlicher Regelungen und weiterer Anforderungen
- Beleg des gesundheitlichen Nutzens
Strukturqualität
- Verfügbarkeit individueller Unterstützung
- Qualifikation der die Unterstützung anbietenden Personen
- Information der Versicherten
- Soziale Funktionalitäten
Konzept-und Planungsqualität
- Zielgruppendefinition, Trainingskonzept und -inhalt, Manuale für Unterstützungspersonen
- Gestaltung der digitalen Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebote (Nutzerfreundlichkeit/Usability)
- Kulturelle bzw. zielgruppenspezifische Adaptionen
- Erleichterte Inanspruchnahme durch sozial benachteiligte Zielgruppen
- Inanspruchnahme durch Menschen mit Behinderung
- Nutzungsdauer
- Ausschlusskriterien
- Nachweis und finanzielle Förderung der Nutzung
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