Förderfähige digitale Präventions- und Gesundheitsförderungsangebote umfassen Internet-Interventionen, mobile Anwendungen sowie hybride Anwendungen in den Handlungsfeldern des Leitfadens Prävention. Krankenkassen fördern ausschließlich digitale Präventions- und Gesundheitsförderungsangebote, deren gesundheitlicher Nutzen belegt ist und die den nachstehend definierten, Handlungsfelder übergreifenden Kriterien entsprechen:

  • Abgrenzung von digitalen Präventions- und Gesundheitsförderungsangeboten und Kursen im Präsenzformat
  • Prüfung und Berücksichtigung gesetzlicher Regelungen und weiterer Anforderungen
  • Beleg des gesundheitlichen Nutzens
  • Strukturqualität

    • Verfügbarkeit individueller Unterstützung
    • Qualifikation der die Unterstützung anbietenden Personen
    • Information der Versicherten
    • Soziale Funktionalitäten
  • Konzept-und Planungsqualität

    • Zielgruppendefinition, Trainingskonzept und -inhalt, Manuale für Unterstützungspersonen
    • Gestaltung der digitalen Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebote (Nutzerfreundlichkeit/Usability)
    • Kulturelle bzw. zielgruppenspezifische Adaptionen
    • Erleichterte Inanspruchnahme durch sozial benachteiligte Zielgruppen
    • Inanspruchnahme durch Menschen mit Behinderung
  • Nutzungsdauer
  • Ausschlusskriterien
  • Nachweis und finanzielle Förderung der Nutzung

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