Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Lettland vorübergehend beschäftigt ist, von seinem Arbeitgeber bei der lettischen staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde per Email an vdi@vdi.gov.lv angemeldet werden. Die Anmeldung muss in lettischer Sprache erfolgen und Angaben
- zum deutschen Unternehmen,
- zum entsandten Arbeitnehmer,
- zur Entsendung (Ort, Dauer),
- zur Kontaktperson in Lettland und
- zum Auftraggeber
enthalten.
Kontaktperson
Die Kontaktperson ist als Vertreter des Unternehmens in Lettland anzusehen. Sie muss befugt sein, den Arbeitgeber vor einem lettischen Gericht vertreten zu können.
Zusätzliche Unterlagen für Kontrollen
Das deutsche Unternehmen ist verpflichtet, bei einer Kontrolle die erforderlichen Dokumente bereitzuhalten. Dies sind unter anderem Lohnunterlagen (Arbeitsvertrag) und Nachweise für die Sozialversicherung (A1 Bescheinigung).
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