Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich
Im Rahmen einer umfassenden Analyse wurde festgestellt, dass in der eigenen Produktionsstätte keine Schutzhandschuhe und -masken von den Mitarbeitenden getragen werden. Dies steht im Widerspruch zu den geltenden Arbeitsschutzstandards vor Ort und ist somit auch gemäß § 7 des LkSG relevant.
Da die Verletzung im eigenen Geschäftsbereich stattfindet, muss die Abhilfemaßnahme im Inland zur Beendigung, im Ausland in der Regel zur Beendigung führen.
Um wirksame und angemessene Lösungen zu entwickeln, wurde eine Ursachenanalyse durchgeführt, bei der festgestellt wurde, dass niemand für die Bereitstellung der passenden Schutzausrüstung in den richtigen Größen zuständig ist. Aus diesem Grund bevorzugen die Mitarbeitenden, ohne Handschuhe zu arbeiten.
Das Unternehmen hat erkannt, dass die Kriterien bzgl. dem Thema der Angemessenheit stark ausgeprägt sind. Die Art und der Umfang der Geschäftstätigkeit werden als hoch eingestuft. Es sind bereits Verletzungen aufgetreten, weshalb die Wahrscheinlichkeit weiterer Vorfälle als sehr hoch betrachtet wird. Die Schwere der Verletzungen wird als mittel eingestuft. Insbesondere sind die Kriterien Verursachungsbeitrag und Einflussvermögen – wie üblich im eigenen Geschäftsbereich – sehr stark ausgeprägt. Die Verletzung wird ausschließlich (und nicht gemeinsam mit einem anderen Akteur oder nur mittelbar) durch das Unternehmen verursacht, da es rechtlich verpflichtet ist, Zuständigkeiten für die Beschaffung von Schutzausrüstung festzulegen und deren Anwendung durchzusetzen.
Basierend auf der Ursachenanalyse und der Anwendung der Angemessenheitskriterien ergeben sich Ansätze für Abhilfemaßnahmen. Das Unternehmen hat klare Verantwortlichkeiten festgelegt und stellt sicher, dass die Mitarbeitenden mit der passenden Ausrüstung versorgt werden. Zudem werden sie über die zuständigen Ansprechpartner informiert, an die sie sich bei Fragen oder zukünftigen Problemen wenden können. Darüber hinaus erhalten alle Mitarbeitenden eine Schulung zur korrekten Anwendung der Schutzausrüstung, die jährlich wiederholt wird. Das Unternehmen plant außerdem angemessene Kontrollmaßnahmen, einschließlich regelmäßiger unangekündigter Be...