Der Arbeitgeber muss jedem seiner Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich bis zum 30.4. für alle im Vorjahr abgegebenen Meldungen eine maschinell erstellte Bescheinigung aushändigen.[1] Die Bescheinigung kann auf den üblichen Entgeltabrechnungen ohne Angaben für die gesetzliche Unfallversicherung erteilt werden.[2] Im Falle der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses muss die Bescheinigung unverzüglich ausgehändigt werden.

 
Wichtig

Mitteilung ist Bestandteil der Lohnunterlagen

Der Inhalt der Entgeltbescheinigung ist wie eine Lohnunterlage zu behandeln und aufzubewahren.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


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