Für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer wurde die Lohnsteuer-Nachschau[1] eingeführt. Sie bedarf keiner vorherigen Ankündigung und dient als eigenständiges Prüfungsverfahren der Ergänzung der Lohnsteuer-Außenprüfung in Fällen illegaler Beschäftigung. Die Lohnsteuer-Nachschau ermöglicht es, Lohnsteuer-Außenprüfer an Einsätzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Bundeszollverwaltung zu beteiligen.[2]
Digitale Lohnschnittstelle auch bei Lohnsteuer-Nachschau
Die elektronische Bereitstellung der Daten in Form der DLS betrifft auch die Lohnsteuer-Nachschau. Im Rahmen der Lohnsteuer-Nachschau ist jedoch ein Datenzugriff nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.[3] Eine Erweiterung der Vorschrift des § 42g EStG wurde nicht vorgenommen.
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