Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer, die er im Laufe eines Kalenderjahres einzubehalten hat, bis zum 10. des Folgemonats an das Betriebsstättenfinanzamt abführen. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch übermitteln. Das zu verwendende Erklärungsformular sowie die erforderlichen Eintragungen sind als Muster-Anmeldung jährlich im Bundessteuerblatt abgedruckt.

Authentifizierte Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldungen

Lohnsteuer-Anmeldungen müssen zwingend elektronisch mit Sicherheitszertifikat übermittelt werden. Die authentifizierte, also eindeutig einem Unternehmen zuzuordnende, elektronische Übermittlung ist gesetzlich vorgeschrieben, um größtmögliche Datensicherheit zu gewährleisten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge