Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung einer Fahrtkostenabgeltung i. H. v. 0,20 EUR[1], ohne jegliche Begrenzung. Ist die Bau- oder Arbeitsstelle weiter als 250 km von der Wohnung des Arbeitnehmers entfernt, so hat er alle 8 Wochen Anspruch auf einen bezahlten Arbeitstag, bei einer Entfernung der Bau- oder Arbeitsstelle von über 500 km alle 4 Wochen für einen Arbeitstag. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Arbeitnehmer ein Flugzeug benutzt und der Arbeitgeber die Kosten für Flug sowie An- und Abfahrt zum bzw. vom Flughafen übernimmt.

[1] S. Abschn. 2.1.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge