Der Lohnabrechnungszeitraum bezeichnet den Zeitraum, der die während seiner Dauer entstandenen Entgeltansprüche des Arbeitnehmers zusammenfasst. Der Begriff ist von dem der Fälligkeit zu unterscheiden. Ist der Lohn nach Zeitabschnitten bemessen (Wochen, Monate), so ist er nach § 614 Satz 2 BGB nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (Vorleistungspflicht des Arbeitnehmers). Die Fälligkeit tritt also erst nach Ablauf des maßgeblichen Lohnzahlungszeitraums ein. Die Vorschrift ist zumeist durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abbedungen. Handlungsgehilfen ist das Gehalt am Schluss jeden Monats zu zahlen.[1]

Der Lohnabrechnungszeitraum ist auch Anknüpfungspunkt für die vom Arbeitgeber zu erstellende und dem Arbeitnehmer auszuhändigende Lohnabrechnung.

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