Die Anlage Werbungskosten muss bzw. kann zusätzlich zum Hauptvordruck "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2024" ausgefüllt werden, wenn die (voraussichtlichen) Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 EUR überschreiten, z. B. durch
- Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale),
- Arbeitsmittel wie Fachliteratur oder typische Berufskleidung,
- Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer,
- Reisekosten (Fahrt- und Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen) oder
- Aufwendungen aufgrund einer doppelten Haushaltsführung, soweit diese nicht steuerfrei ersetzt werden.
Jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner muss eine eigene Anlage Werbungskosten abgeben, das heißt:
- nur für den Antragsteller = 1 Anlage Werbungskosten bzw.
- für den Antragsteller und den Ehegatten/Lebenspartner = 2 Anlagen Werbungskosten.
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2024 kann vom 1.10.2022 bis zum 30.11.2023 gestellt werden. Danach können etwaige Steuerermäßigungen nur noch bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden.
Seit dem 1.10.2021 können die amtlichen Lohnsteuervordrucke zum Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren über www.elster.de auch online an das Finanzamt übermittelt werden.
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