Kurzbeschreibung
Der Hauptvordruck enthält die allgemeinen Angaben zur Person. Dieser Vordruck muss immer ausgefüllt werden. Zusätzlich zu diesem Antrag sind weitere Anlagen erforderlich, wenn z.B. ein Steuerfreibetrag und/oder Änderungen der ELStAM beantragt werden.
Wichtige Hinweise
Zweck des Lohnsteuer-Ermäßigungsantrags
Zur Vermeidung eines zu hohen Lohnsteuereinbehalts können Arbeitnehmer beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen. Dieser Lohnsteuerfreibetrag wird als Lohnsteuerabzugsmerkmal an die ELStAM-Datenbank übermittelt. Für bestimmte Aufwendungen gilt eine 600-EUR-Antragsgrenze, z. B. für Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit. Andere Aufwendungen sind unbeschränkt eintragungsfähig, z. B. der Erhöhungsbetrag, den Alleinerziehende für das 2. und jedes weitere Kind erhalten können.
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2025 kann gestellt werden, wenn höchstens derselbe Freibetrag wie 2024 beantragt werden soll und sich die maßgebenden Verhältnisse nicht wesentlich geändert haben. Als Zusatz zu diesem Hauptvordruck gibt es diverse Anlagen, die bei Bedarf entsprechend zusammen mit dem Hauptvordruck ausgefüllt werden müssen.
Zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2025 gehören:
der Hauptvordruck für die allgemeinen Angaben. Diese ist immer auszufüllen.
die Anlage Vereinfachter Antrag / Sonstiges für
- die Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren
- Verluste aus anderen Einkunftsarten / Förderung des Wohnungsbaus,
- dem Freibetrag aufgrund Hinzurechnungsbetrag und
- Angaben zur Verteilung der Freibeträge
die Anlage Kinder bis
- max. 4 Kinder (= 1 Anlage Kinder);
- max. 8 Kinder (= 2 Anlagen Kinder);
- max. 12 Kinder (= 3 Anlagen Kinder).
die Anlage Werbungskosten, wenn diese den Pauschbetrag von 1.230 EUR überschreiten. z. B.:
- Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale);
- Arbeitsmittel wie Fachliteratur oder typische Berufskleidung;
- Reisekosten (Fahrt- und Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen) oder Aufwendungen aufgrund einer doppelten Haushaltsführung, soweit diese nicht steuerfrei ersetzt werden.
Jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner muss eine eigene Anlage Werbungskosten abgeben:
- Nur für den Antragsteller = 1 Anlage Werbungskosten;
- Für den Antragsteller und den Ehegatten/Lebenspartner = 2 Anlagen Werbungskosten.
die Anlage Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen für
- Unterhaltsleistungen,
- Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung,
- Spenden und Mitgliedsbeiträge,
- Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung (= Behinderten-Pauschbetrag) und Hinterbliebene,
- Pflege-Pauschbetrag und
- außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art.
die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen / Energetische Maßnahmen für
- haushaltnahe Beschäftigungsverhältnisse,
- haushaltsnahe Dienst- und / oder Handwerkerleistungen,
- energetische Sanierungsmaßnahmen zu eigenen Wohnzwecken genutzten Objekten, wenn das begünstigte Objekt bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als 10 Jahre ist.
die Anlage Steuerklassenwechsel für
- Steuerklassenwechsel,
- Faktorverfahren,
- Erklärung zum dauernden Getrenntleben,
- Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft und
- Mitteilung über den Wegfall der Voraussetzungen für die Steuerklasse II).
die Anlage ELStAM (ehemals Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM) zur
- Sperrung oder Freischaltung oder
- Mitteilung der Arbeitgeberabrufe der eigenen ELStAM.
Antragsfrist endet am 30.11.2025
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2025 kann vom 1.10.2024 bis zum 30.11.2025 gestellt werden. Danach können etwaige Steuerermäßigungen nur noch bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden.
Antrag auch online übermittelbar
Seit dem 1.10.2021 können die amtlichen Lohnsteuervordrucke zum Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren über www.elster.de auch online an das Finanzamt übermittelt werden.