Begriff

Die Lohnsteuer-Nachschau dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer. Sie ist ein eigenständiges Prüfungsverfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte. Die Lohnsteuer-Nachschau ist keine Lohnsteuer-Außenprüfung i. S. d. § 42f AO. Die besonderen Vorschriften der Abgabenordnung gelten deshalb nur für die Außenprüfung und nicht für die Lohnsteuer-Nachschau.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: § 42g EStG und das BMF-Schreiben v. 16.10.2014, IV C 5 – S 2386/09/10002 :001, BStBl 2014 I S. 1408, regeln den Ablauf und die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Betriebsstättenfinanzamts anlässlich einer Lohnsteuer-Nachschau.

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