Allgemeine Grundsätze
>BMF vom 31.10.2013 (BStBl I S. 1376)
Anhang 14
Anrechnung von Arbeitgebererstattungen auf die Entfernungspauschale
>BMF vom 31.10.2013 (BStBl I S. 1376), Tz. 1.9
Anhang 14
Behinderte Menschen
Benutzung verschiedener Verkehrsmittel
>BMF vom 31.10.2013 (BStBl I S. 1376), Tz. 1.6
Anhang 14
Dienstliche Verrichtungen auf der Fahrt
Eine Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte liegt auch vor, wenn diese gleichzeitig zu dienstlichen Verrichtungen für den Arbeitgeber genutzt wird, z. B. Abholen der Post, sich dabei aber der Charakter der Fahrt nicht wesentlich ändert und allenfalls ein geringer Umweg erforderlich wird; die erforderliche Umwegstrecke ist als Auswärtstätigkeit zu werten (>BFH vom 12.10.1990 – BStBl 1991 II S. 134).
Fahrgemeinschaften
>BMF vom 31.10.2013 (BStBl I S. 1376), Tz. 1.5
Anhang 14
Fahrtkosten
bei Antritt einer Auswärtstätigkeit von der ersten Tätigkeitsstätte
Hat der Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte, ist die Entfernungspauschale auch dann anzusetzen, wenn der Arbeitnehmer seine erste Tätigkeitsstätte deshalb aufsucht, um von dort eine Auswärtstätigkeit anzutreten (>BFH vom 18.1.1991 – BStBl II S. 408).
bei einfacher Fahrt
Wird das Kraftfahrzeug lediglich für eine Hin- oder Rückfahrt benutzt, z. B. wenn sich an die Hinfahrt eine Auswärtstätigkeit anschließt, die an der Wohnung des Arbeitnehmers endet, so ist die Entfernungspauschale nur zur Hälfte anzusetzen (>BFH vom 26.7.1978 – BStBl II S. 661). Dasselbe gilt, wenn Hin- und Rückfahrt sich auf unterschiedliche Wohnungen beziehen (>BFH vom 9.12.1988 – BStBl 1989 II S. 296).
bei mehreren ersten Tätigkeitsstätten
Zum Ansatz der Entfernungspauschale bei mehreren ersten Tätigkeitsstätten in mehreren Dienstverhältnissen (>BMF vom 31.10.2013 – BStBl I S. 1376, Tz. 1.8).
Anhang 14
bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel
>BMF vom 31.10.2013 (BStBl I S. 1376), Tz. 1.6
Anhang 14
zu einem bestimmten Sammelpunkt
>§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG und BMF vom 24.10.2014 (BStBl I S. 1412), Rz. 37 ff.
Anhang 25 III
zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet
>§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG und BMF vom 24.10.2014 (BStBl I S. 1412), Rz. 40 ff.
Anhang 25 III
Leasingsonderzahlung
Durch die Entfernungspauschale wird auch eine Leasingsonderzahlung abgegolten (>BFH vom 15.4.2010 – BStBl II S. 805).
Leerfahrten
- Wird ein Arbeitnehmer im eigenen Kraftfahrzeug von einem Dritten zu seiner ersten Tätigkeitsstätte gefahren oder wieder abgeholt, so sind die so genannten Leerfahrten selbst dann nicht zu berücksichtigen, wenn die Fahrten wegen schlechter öffentlicher Verkehrsverhältnisse erforderlich sind (>BFH vom 7.4.1989 – BStBl II S. 925).
- bei behinderten Menschen i. S. d. § 9 Abs. 2 Satz 3 EStG >R 9.10 Abs. 3
Mehrere Dienstverhältnisse
>BMF vom 31.10.2013 (BStBl I S. 1376), Tz. 1.8
Anhang 14
Mehrere Wege an einem Arbeitstag
Parkgebühren
>BMF vom 31.10.2013 (BStBl I S. 1376), Tz. 4
Anhang 14
Park and ride
>BMF vom 31.10.2013 (BStBl I S. 1376), Tz. 1.6
Anhang 14
Umwegfahrten
>Dienstliche Verrichtungen auf der Fahrt
>Fahrgemeinschaften
Unfallschäden
Neben der Entfernungspauschale können nur Aufwendungen berücksichtigt werden für die Beseitigung von Unfallschäden bei einem Verkehrsunfall