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Lohnsteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2025 / H 39a.1 Verfahren bei Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags

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Allgemeines

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM); Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

>BMF vom 13.12.2024 (BStBl I S. 64)

Anhang 13a II

Altersvorsorgeaufwendungen

Für Einzahlungen in einen Basisrentenvertrag (Rürup-Vertrag) kann kein Freibetrag gebildet werden (>BFH vom 10.11.2016 - BStBl II 2017 S. 715).

Beispiele zur Berechnung des Freibetrags

  • Umrechnung des Jahresfreibetrags

    Ein monatlich entlohnter Arbeitnehmer beantragt am 02.05. die Berücksichtigung eines Freibetrags. Es wird vom Finanzamt ein Freibetrag von 1.555 € festgestellt, der auf die Monate Juni bis Dezember (7 Monate) zu verteilen ist. Außer dem Jahresfreibetrag von 1.555 € ist ab 01.06. ein Monatsfreibetrag von 223 € zu berücksichtigen.

  • Erhöhung eines berücksichtigten Freibetrags

    Ein monatlich entlohnter Arbeitnehmer, für den mit Wirkung vom 01.01. an ein Freibetrag von 2.400 € (monatlich 200 €) berücksichtigt worden ist, macht am 10.03. weitere Aufwendungen von 963 € geltend. Es ergibt sich ein neuer Jahresfreibetrag von (2.400 € + 963 € =) 3.363 €. Für die Berechnung des neuen Monatsfreibetrags ab April ist der Jahresfreibetrag um die bei der Lohnsteuerberechnung bisher zu berücksichtigenden Monatsfreibeträge Januar bis März von (3 x 200 € =) 600 € zu kürzen. Der verbleibende Betrag von (3.363 €./. 600 € =) 2.763 € ist auf die Monate April bis Dezember zu verteilen, so dass ab 01.04. ein Monatsfreibetrag von 307 € zu berücksichtigen ist. Für die abgelaufenen Lohnzahlungszeiträume Januar bis März bleibt der Monatsfreibetrag von 200 € unverändert.

  • Herabsetzung eines Freibetrags

    Ein monatlich entlohnter Arbeitnehmer, für den mit Wirkung vom 01.01. an ein Freibetrag von 4.800 € (monatlich 400 €) berücksichtigt worden ist, teilt dem Finanzamt am 10.03. mit, dass sich die...

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  • Betriebsvereinbarung / 2 Rechtswirkung
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  • Bürgerliches Gesetzbuch / §§ 1018 - 1029 Titel 1 Grunddienstbarkeiten
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  • Bulgarien / 2 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Bulgarien
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  • Ehrenamt / 1 Rechtsgrundlagen
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  • Ehrenamt / 2 Beitragsrechtliche Behandlung
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  • Ehrenamt / 2.3.2 Einnahmen als Bürgermeister
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