Arbeitgeberleistungen mit dem Ziel der Erhaltung der Gesundheit der Arbeitnehmer, die den in §§ 20 und 20b SGB V beschriebenen Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung entsprechen, sind bis zu einem Betrag von 600 EUR je Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuerfrei.[1] Begünstigt sind danach z. B.

  • Rückenschulungen für Mitarbeiter mit Bildschirmarbeitsplätzen,
  • Angebote zur Tabakentwöhnung,
  • Entspannungskurse.

Entsprechende Gesundheitsleistungen müssen durch den Sozialversicherungsträger zertifiziert werden.[2] Die Zertifizierung ist zwingende Voraussetzung für die Anerkennung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG.

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