Von den steuerfreien Arbeitgebererstattungen bei beruflichen Auswärtstätigkeiten zu unterscheiden sind die steuerfreien Auslösungen im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung.

In Nummer 21 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind Angaben zu

  • Fahrtkosten,
  • Verpflegungsmehraufwendungen,
  • Aufwendungen für die Zweitwohnung sowie
  • Umzugskosten

zu machen, die vom Arbeitgeber im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung steuerfrei ersetzt werden, es sei denn, das Betriebsstättenfinanzamt hat eine andere Aufzeichnung der steuerfreien Arbeitgeberleistungen als im Lohnkonto zugelassen.

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