Bis zum Umstieg auf das ELStAM-Verfahren in 2013 konnten Arbeitgeber die Lohnabrechnung nach dem "Papierverfahren" durchführen. Für die Dauer des Papierverfahrens in 2013 galten die Lohnsteuerabzugsmerkmale weiter, z. B. Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Religionsmerkmal oder der Faktor bei Steuerklasse IV. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale ergaben sich aus

  • der Lohnsteuerkarte 2010 bzw.
  • der Ersatzbescheinigung 2011/2012/2013 oder
  • sonstigen Papierbescheinigungen des Arbeitnehmers (u. a. Mitteilungsschreiben, ELStAM-Ausdruck).

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