Die Gemeinden stellten Arbeitnehmern letztmals für das Kalenderjahr 2010 eine Lohnsteuerkarte aus. Die Lohnsteuerkarte wurde durch das ELStAM-Verfahren ersetzt, das grundsätzlich seit Januar 2013 gilt. Bis zur erstmaligen Teilnahme des Arbeitgebers am ELStAM-Verfahren galt die Lohnsteuerkarte 2010 fort; sog. Übergangs- und Einführungszeitraum bis Ende 2013. Arbeitnehmer ohne Lohnsteuerkarte 2010 konnten beim Finanzamt eine sog. Ersatzbescheinigung beantragen bzw. die besondere Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug bei abweichenden Meldedaten.
Lohnsteuer: Die Lohnsteuerabzugsmerkmale sind seit 2012 in § 39 EStG, R 39.1-39.2 LStR und H 39.1 -39.2 LStH geregelt. Die Regelungen zur Einführung des ELStAM-Verfahrens, insbesondere zur Bildung und Anwendung der Lohnsteuerabzugsmerkmale, finden sich in § 39e EStG.
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