Informationen über diesen Tarifvertrag
Lohn-TV, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, Schleswig-Holstein, 29.01.2014 (AVE Anfang: 08.07.2014; AVE Ende: 31.12.2015)
Nummer: 25610.038
Klassifizierung: Lohn-TV
Fachbereich: Wach- u. Sicherheitsgewerbe
Tarifgebiet: Schleswig-Holstein
Geltungsbereich: Arbeiter
Datum: 29. Januar 2014
Vorgänger: 25610.024
AVE
AVE Anfang 08. Juli 2014
AVE Ende 31. Dezember 2015
Fundstelle: Bundesanzeiger vom 31. Juli 2014
Bemerkung
a) |
Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung. |
b) |
Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten. |
Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für Sicherheitsdienstleistungen
Vom 16. Juli 2014
Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323), der zuletzt durch Artikel 223 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Schleswig-Holstein
a) |
der Lohntarifvertrag einschließlich Auszubildendenvergütung und Protokollnotizen 1 und 2 vom 29. Januar 2014 – erstmals kündbar zum 31. Dezember 2015 – sowie |
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b) der Manteltarifvertrag vom 29. Januar 2014 – erstmals kündbar zum 31. Dezember 2018 – |
für Sicherheitsdienstleistungen in Schleswig-Holstein,
abgeschlossen zwischen dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, Landesgruppe Schleswig-Holstein, Norsk-Data-Straße 3, 61352 Bad Homburg, und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di, Landesbezirk Nord, Hüxstraße 1, 23552 Lübeck,
mit Wirkung vom 8. Juli 2014 mit den weiter unten stehenden Maßgaben für allgemeinverbindlich erklärt.
Geltungsbereich der Tarifverträge:
räumlich: für das Bundesland Schleswig-Holstein;
fachlich: für alle Betriebe, die Sicherheitsdienste oder Kontroll- und Ordnungsdienste für Dritte erbringen und für alle Unternehmen, Betriebe und Betriebsteile, die Kräfte auf oder mit Zugang zu Anlagen der DB Netz AG zur Sicherung gegen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb einsetzen;
Betriebe im Sinne dieser Tarifverträge sind auch selbstständige Betriebsabteilungen. Als selbstständige Betriebsabteilung gilt auch eine Gesamtheit von Arbeitnehmern eines Betriebs, die außerhalb des Betriebs Sicherheitsdienstleistungen erbringt.
persönlich: für alle in Schleswig-Holstein eingesetzten und beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer sowie Auszubildende.
Die Allgemeinverbindlicherklärung ergeht mit folgenden Maßgaben:
Einschränkungen
Tarifverträge zu Buchstaben a und b:
Der fachliche und persönliche Geltungsbereich der Tarifverträge erfasst nur solche Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen, die innerhalb des örtlichen Geltungsbereichs ihren Sitz haben, sowie Arbeitnehmer, die dem Direktionsrecht eines im örtlichen Geltungsbereich gelegenen Betriebs oder selbstständigen Betriebsteils unterliegen.
Tarifvertrag zu Buchstabe b:
Soweit Bestimmungen des Tarifvertrags auf Bestimmungen anderer Tarifverträge verweisen, erfasst die Allgemeinverbindlicherklärung die verweisenden Bestimmungen nur, wenn und soweit die in Bezug genommenen tariflichen Regelungen ihrerseits für allgemeinverbindlich erklärt sind.
Hinweise
In der 1. Protokollnotiz zum Lohntarifvertrag muss das Datum des Manteltarifvertrags auf Seite 2, drittletzter Absatz richtig lauten: 29. 1. 2014.
In der 2. Protokollnotiz zum Lohntarifvertrag muss das Datum des Lohntarifvertrags richtig lauten: 29. Januar 2014.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die die Tarifverträge infolge der Allgemeinverbindlicherklärung verbindlich sind, können von einer der Tarifvertragsparteien eine Abschrift der Tarifverträge gegen Erstattung der Selbstkosten (Papier- und Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie das Übersendungsporto) verlangen.
Unterzeichnet:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein
Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Schleswig-Holstein
vom 29. Januar 2014
Zwischen dem
Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V., (BDSW)
Landesgruppe Schleswig-Holstein
und der
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di,
Landesbezirk Nord
wird folgender Lohntarifvertrag abgeschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt:
räumlich: für das Bundesland Schleswig-Holstein
fachlich: für alle Betriebe, die Sicherheitsdienste oder Kontroll- und Ordnungsdienste für Dritte erbringen und für alle Unternehmen, Betriebe und Betriebsteile, die Kräfte auf oder mit Zugang zu Anlagen der DB Netz AG zur Sicherung gegen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb einsetzen;
Betriebe im Sinne dieses Tarifvertrages sind auch selbstständige Betriebsabteilungen. Als selbstständige Betriebsabteilung gilt auch eine Gesamtheit von Arbeitnehmern eines Betriebes, die außerhalb des Betriebes Sicherheitsdienstleistungen erbringt.
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