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Low Performance und fähigkeitsgerechter Mitarbeitereinsatz / 1.1 Formen der Leistungserbringung

Oliver Walle
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Aus rechtlicher Sicht können die nachfolgenden Formen der Leistungserbringung unterschieden werden:[1]

  • SOLL-Leistung: Arbeitsrechtlich geschuldete Leistung
  • Nichtleistung: Geschuldete Leistung wird nicht erbracht
  • Minderleistung: Arbeitnehmer erbringt Leistung, jedoch unter Durchschnitt anderer Arbeitnehmer
  • Schlechtleistung: Mangelhaftes Arbeitsergebnis
  • Andersleistung: Arbeitnehmer erbringt eine Arbeitsleistung, jedoch ist das Arbeitsergebnis ein anderes als angewiesen
[1] BAG – 2 AZR 667/02; BAG – 6 AZR 330/08; Figura/Schönfeld (2014): Low-Performance, in: Fuhlrott/Mückl (Hrsg.): Praxishandbuch Low-Performance. Krankheit, Schwerbehinderung (S. 433–472), Berlin: De Gruyter; Tschöpe (2006): Low Performer im Arbeitsrecht, BB 2006, S. 213–221.

1.1.1 SOLL-Leistung

Die zu erbringende Arbeitsleistung ergibt sich indirekt aus dem Arbeitsvertrag, da durch diesen der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet wird. "Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen" (§ 611a Abs. 1 BGB). Wie genau jedoch der Inhalt der Tätigkeit beschrieben wird, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich.

Der Gesetzgeber konkretisiert in § 106 Gewerbeordnung die Ausgestaltung wie folgt: "Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen."

Da im Arbeitsvertrag o...

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